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k-mi berichtet in der Ausgabe vom 27. Januar 2017 über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH zugunsten einen ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittlers der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut. Unter anderem wird dort ausgeführt: „Der den beklagten Ex-INFINUS-Agenten vertretende Rechtsanwalt Daniel Blazek, Kanzlei BEMK Rechtsanwälte, kommentiert den Gerichtsbeschluss: „Das insolvente Haftungsdach war Rechtsträger der Vermittlung bzw. Beratung und hätte für angebliche Pflichtverletzungen einstehen müssen, nicht aber der gebundene Vermittler selbst.“ Um selbst zu haften, hätte der Vermittler objektiv missverständlich auftreten oder Produkte vermitteln müssen, die nicht über das Haftungsdach angeboten wurden, verdeutlicht Rechtsanwalt Blazek.“