Berlin, den 01.06.2017. Am heutigen Tage wurde vor dem Landgericht Berlin erneut eine Anlegerklage wegen angeblicher Falschberatung abgewiesen (LG Berlin, Urteil vom 01.06.2017, Az. 31 O 433/16, nicht rechtskräftig).
Die Besonderheit im vorliegenden Prozess bestand darin, dass das Landgericht die Argumente der Beklagtenseite für so überzeugend befand, dass es noch unmittelbar in der Gerichtsverhandlung im Wege eines sogenannten Stuhlurteils die Klage abwies. Ein Stuhlurteil ist eine absolute Ausnahme. Üblicherweise gibt das Gericht am Ende der mündlichen Verhandlung einen Verkündungstermin bekannt, der oftmals erst Wochen nach der Verhandlung liegt. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Sozietät Peres & Partner, der den beklagten Finanzdienstleister in dem Haftungsprozess verteidigte, hierzu: „Die Rechtslage war aus meiner Sicht eindeutig. Ich drang daher auf ein sofortiges Stuhlurteil, um meiner Mandantin die unangenehme und oftmals emotional belastende Wartezeit bis zum Verkündungstermin zu ersparen. Der vorsitzende Einzelrichter folgte meinen Argumenten und wies die Klage unmittelbar in der mündlichen Verhandlung ab.“
Die Klage hatte eine Beteiligung an der POC Growth 2. GmbH & Co. KG zum Gegenstand. Der Kläger sah sich falsch beraten und begehrte von dem Finanzdienstleister Schadensersatz wegen angeblicher falscher Anlageberatung. Aus Sicht der Beklagtenseite lag schon gar keine Anlageberatung vor. Ferner hätten aus Sicht der Beklagtenpartei keinerlei Pflichtverletzungen bestanden.
Durch eine ausführliche Vermittlungsdokumentation, die schon zum Zeitpunkt der Zeichnung den Anforderungen der FinVermV (Finanzvermittlerverordnung) genügte, war das Gericht davon überzeugt, dass der Emissionsprospekt vor der Zeichnung dem Kläger vorlag, was der Kläger schließlich auch einräumte. Der vorsitzende Einzelrichter stellte klar, dass man einen Emissionsprospekt, den man vor der Zeichnung erhält, auch lesen muss. Jedenfalls bleibt dann kein Raum für eine Falschberatung.
Die Klagepartei hatte zahlreiche angebliche Aufklärungsdefizite geltend gemacht. „Bei der Verteidigung stützten wir uns im Wesentlichen auf den aus unserer Sicht fehlerfreien Emissionsprospekt und arbeiteten in den Schriftsätzen genau diejenigen Stellen heraus, an denen auf die betreffenden Risiken hingewiesen wird“, so Rechtsanwalt Sochurek.
Das Gericht vertrat dann die Auffassung, dass die Risikohinweise im Prospekt ausreichend seien, um eine ordnungsgemäße Aufklärung zu bewirken, weshalb das Verfahren durchaus auch für andere Finanzdienstleister betreffend POC von Interesse ist. Prospektfehler wurden nicht festgestellt.
Es bleibt nun abzuwarten, ob der betreffende Kläger in die Berufung geht. Sochurek hält dies für unwahrscheinlich: „Das Stuhlurteil hatte nach meiner Wahrnehmung schon eine demoralisierende Wirkung. Außerdem wäre der Prozess nach meiner Rechtseinschätzung auch in der Berufung vollkommen aussichtslos.“
Peres & Partner, Rechtsanwalt Sochurek, konnte bislang alle von ihm für Vermittler geführte POC-Prozesse gewinnen. „Kein Anleger konnte gegen einen von uns vertretenen Vermittler mit einem Anspruch durchdringen. Wichtig ist auch bei POC, dass die betroffenen Vermittler von ihrem Anwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausführlich auf die mündliche Verhandlung, insbesondere deren Ablauf, vorbereitet werden, da dies für viele Vermittler schlichtweg Neuland ist und auf diese Weise die natürliche Nervosität vor einem Prozess deutlich gesenkt werden kann. Ferner muss man sich Zeit nehmen, sich mit den Fällen inhaltlich befassen und sich genau mit dem Mandanten abstimmen, denn jeder Fall ist anders.“
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Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von Peres & Partner ist auf die rechtliche Beratung von Vermittlern bzw. Finanzdienstleistern spezialisiert. Er vertritt Vermittler im Bereich der zivilrechtlichen Haftungsabwehr ebenso wie bei einschlägigen strafrechtlichen Vorwürfen. Ferner berät er im Rahmen der Compliance und Haftungsprävention Finanzdienstleister auch bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Prozessabläufe und verwendeten Dokumentationen. Schließlich begleitet er Mandanten auch im Bereich des Aufsichtsrechts.
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