Magellan Maritime Services: Interessenvereinigung für Vermittler
Anleger der Magellan Maritime Services GmbH sind weiter Im Ungewissen. Vermutlich wird es erst Ende September oder Anfang Oktober eine Gläubigerversammlung geben. Dann werden voraussichtlich verschiedene Lösungsansätze für die Zukunft des Unternehmens präsentiert und zum Fortgang des Insolvenzverfahrens informiert.
Denkbar sind verschiedene Optionen. So könnte nach derzeitigem Stand eine Sanierung des Unternehmens ebenso in Betracht kommen wie ein Verkauf. Eine zentrale Frage dürfte dabei sein, was aus den Forderungen der Anleger wird. Die Magellan Maritime Services GmbH hatte zugesagt, ihnen für Containerinvestment nach Vertragsende einen Festpreis für ihr Containerinvestment zurückzuzahlen. Das war allerdings vor der Insolvenz.
Das operative Geschäft der Magellan Maritime Services GmbH läuft unterdessen weiter. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt Anfang Juli mitteilte, wurden die Mietzahlungen für die Container von den Reedereien geleistet. Allerdings fließt das Geld nicht auf die Konten der Anleger, sondern auf die gesperrten Konten des insolventen Unternehmens, so dass auch keine Auszahlungen an die Anleger geleistet werden können. Wie das Unternehmen mitteilt, hätten die Anleger auch keinen direkten Anspruch auf die Mietzahlungen. Ein Gutachten habe ergebe, dass die Magellan Maritime Services GmbH die Mietforderungen bei Vertragsschluss nicht rechtswirksam an die Investoren abgetreten habe und damit selbst Inhaber der Mietforderungen sei. Dadurch werden die Mieteinnahmen Teil der Insolvenzmasse, die unter allen Gläubigern und nicht nur unter den Anlegern gleichmäßig verteilt werden. Zwar sind die Anleger ohnehin die mit Abstand größte Gläubigergruppe, es gehen ihnen durch die rechtliche Bewertung, dass die Mieteinnahmen nicht aussonderungsfähig sind, jedoch erhebliche Werte verloren.
Diese rechtliche Bewertung ist anhand der Verträge, die zwischen dem Investor und der Magellan Maritime Services GmbH geschlossen wurden, namentlich anhand des Verwaltungsvertrages nicht nachvollziehbar. „Vermittlern mussten in Anbetracht des Wortlautes des Verwaltungsvertrages keine Zweifel daran kommen, dass die Mieteinnahmen an den Investor als Berechtigten fließen, der Text war eindeutig“ sagt Rechtsanwalt Thomas Elster von der Kanzlei Dr. Roller & Partner, der die Verträge der Magellan Maritime Services GmbH geprüft hat.
Die Zukunft der Magellan Maritime Services GmbH ist also weiter ungewiss. Finanzielle Verluste sind für die rund 9.000 Anleger, die ca. 350 Millionen in die Seecontainer investiert haben, recht wahrscheinlich. „Sollte es dazu kommen, müssen sich die Vermittler des Containerinvestments auf Schadensersatzforderungen der Anleger einstellen“, sagt Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner. „Es wird immer ein Sündenbock gesucht und in vielen Fällen sollen das die Vermittler sein, weil sich gegen sie die Schadensersatzansprüche vermeintlich am einfachsten durchsetzen lassen“, weiß Rechtsanwalt Sochurek aus Erfahrung. Er hat z.B. schon in den Komplexen Infinus oder Canada Gold Trust Vermittler erfolgreich vertreten.
Anlegerschutzkanzleien haben sich bereits in den ersten Tagen nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages mit der Behauptung positioniert, dass Fehlberatung naheliege, es war sogar von grober Fahrlässigkeit die Rede. Diese Bewertungen erfolgten zu einem Zeitpunkt, als noch weniger über die Hintergründe der Insolvenz bekannt war als heute. „Die Vorwürfe wurden quasi ins Blaue hinein pauschal erhoben“ sagt Rechtsanwalt Thomas Elster von der Kanzlei Dr. Roller & Partner „da sollen Pflöcke eingeschlagen werden, um Marktanteile zu akquirieren, der Sache werden solche Bewertungen nicht gerecht“.
Für die Vermittler der Magellan-Container haben die beiden Münchener Rechtsanwaltskanzleien Peres & Partner und Dr. Roller & Partner eine Interessenvertretung, die Vermittlervereinigung Magellan, gegründet. Diese Vereinigung hat zum Ziel, die Rechte der Vermittler zu schützen und Unterstützung zu bieten bei der Kommunikation mit Kunden und dem Umgang mit Ansprüchen, die ihnen gegenüber erhoben werden.
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